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Prüfbericht abrufen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was gilt, wenn eine Prüfung beauftragt oder ein Prüfbericht abgerufen wird – Leistung, Preise, Gültigkeit und Haftung.

Impressum Datenschutz AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Insplyse GmbH, Weissbadstrasse 8b, 9050 Appenzell (nachfolgend „Insplyse“), den Auftraggebenden einer Fahrzeugprüfung sowie den Personen, die einen Prüfbericht abrufen. Mit der Beauftragung einer Prüfung oder dem Abruf eines Berichts werden diese AGB anerkannt.

1. Leistung

Insplyse betreibt einen standardisierten Prüfstandard für Occasionsfahrzeuge. Die Prüfung wird durch eine von Insplyse zertifizierte Partnergarage nach dem Insplyse-Protokoll durchgeführt. Die Partnergarage reicht die erhobenen Befunde digital ein; Insplyse prüft die Einreichung auf Vollständigkeit und Plausibilität und gibt den Bericht frei. Der Bericht wird anschliessend über einen Prüfcode online abrufbar gemacht.

Der Prüfumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Light oder Standard). Er ist für alle Antriebsarten identisch; Prüfpunkte, die das Fahrzeug nicht betreffen, werden als „entfällt“ dokumentiert. Der jeweils geltende Umfang ist auf der Seite „Preise & Standorte“ ausgewiesen und wird im Bericht dokumentiert.

2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag über die Fahrzeugprüfung kommt zwischen der auftraggebenden Person und Insplyse zustande, sobald die Prüfung bei einer Partnergarage vereinbart und das Fahrzeug zur Prüfung übergeben wird. Die Partnergarage handelt bei der Durchführung als Erfüllungsgehilfin von Insplyse.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung publizierten Fixpreise pro Fahrzeug, inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis ist unabhängig vom Ergebnis der Prüfung geschuldet; ein festgestellter Mangel begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung. Für Kaufinteressenten ist der Abruf eines Prüfberichts kostenlos.

4. Pflichten der auftraggebenden Person

Die auftraggebende Person stellt das Fahrzeug in prüfbarem, zugänglichem Zustand bereit und legt die Fahrzeugdokumente sowie – soweit vorhanden – das Serviceheft vor. Sie bestätigt, zur Beauftragung der Prüfung und zur Veröffentlichung des Berichts berechtigt zu sein. Bekannte Mängel, frühere Schäden und Reparaturen sind offenzulegen; unterlassene oder falsche Angaben können zum Widerruf der Freigabe führen.

5. Abruf, Gültigkeit und Deaktivierung

Der Bericht ist über den Prüfcode ohne Konto abrufbar, solange er freigegeben ist. Die auftraggebende Person kann den Abruf jederzeit deaktivieren lassen; Insplyse kann einen Bericht deaktivieren, wenn begründete Zweifel an seiner Richtigkeit bestehen oder diese AGB verletzt werden. Ein deaktivierter Code ist öffentlich nicht mehr abrufbar.

6. Aussagekraft und Haftung

Der Prüfbericht dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung. Er ersetzt keine amtliche Motorfahrzeugkontrolle (MFK), ist keine Garantie und keine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des Kaufrechts. Nicht zerstörungsfrei erkennbare Mängel, verdeckte Vorschäden sowie Veränderungen nach dem Prüfdatum sind nicht erfasst.

Insplyse haftet für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit nicht. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den für die betreffende Prüfung bezahlten Betrag beschränkt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Für die Richtigkeit der vor Ort erhobenen Befunde haftet die ausstellende Partnergarage.

7. Nutzung der Berichte

Die auftraggebende Person darf den Prüfcode und den Bericht im Rahmen des Fahrzeugverkaufs frei verwenden, insbesondere im Inserat angeben. Eine inhaltliche Veränderung, auszugsweise Wiedergabe in sinnverfälschender Form oder die Nutzung des Insplyse-Siegels ohne gültigen Bericht ist untersagt.

8. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

9. Änderungen

Insplyse kann diese AGB jederzeit anpassen. Für eine bereits beauftragte Prüfung gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung publiziert war.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Appenzell, Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Stand: September 2026. Der Lizenzvertrag für Partnergaragen wird individuell vereinbart und ist nicht Teil dieser AGB.

Fragen zu diesen Angaben?

Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.

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